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Seit 2013 können Sie einen Schornsteinfeger-Fachbetrieb frei wählen

Die Bundesregierung hat auf Drängen der EU-Kommission das neue Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) verabschiedet. Seit 2013 können Sie einen zugelassenen Schornsteinfeger-Fachbetrieb frei wählen. Mit diesem Gesetz werden aber die Haus- und Wohnungseigentümer jetzt auch deutlich stärker in die Verantwortung und Haftung genommen. Sie sind nun dafür verantwortlich, dass alle Schornsteinfegerarbeiten in Ihrem Gebäude fristgerecht und nachvollziehbar erledigt werden. Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger muss darauf achten, dass die Arbeiten durchgeführt wurden und hat gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

Was ändert sich für Sie?
Sie als Eigentümer sind dafür verantwortlich und haftbar, dass alle im Feuerstättenbescheid vorgegebenen Arbeiten wie Schornsteinreinigung, Abgaswegeüberprüfung und Messung fristgerecht und ordnungsgemäß ausgeführt werden. Seit 2013 können Sie selbst entscheiden, ob Sie weiterhin Ihren bisherigen Schornsteinfegerbetrieb oder einen anderen zugelassenen Schornsteinfeger-Fachbetrieb wählen, der die vorgeschriebenen Arbeiten ausführt.

> Mehr zur Neuregelung des Schornsteinfegerrechtes

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